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Existenzgründung

Die verschiedenen Beratungsarten und Beratungsförderungen unterscheiden sich durch das Datum der Gewerbeanmeldung.

Situation vor der Gewerbeanmeldung

  • Nach grundsätzlichen Festlegungen ist die Beratung und Betreuung von Gründungsaspiranten Sache der Bundesländer.
  • Im Mittelpunkt der Vorgründungsberatung stehen Maßnahmen der Qualifizierung
  • Personen, die beabsichtigen eine selbständige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, wenden sich zu einer entsprechenden Antragstellung an eine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer im Land. In anderen Bundesländern ist das wahrscheinlich ähnlich.
  • Nach einem ersten Beratungsgespräch bei einer der Kammern wird der Bildungsbedarf begründet und werden im positiven Fall Bildungsschecks ausgehändigt.
    Einzelheiten siehe: http://www.lfi-mv.de/
    Die Bildungsschecks ermöglichen die kostenlose Teilnahme an Bildungsveranstaltungen für eine allgemein gehaltene Vorbereitung
    siehe: http://www.weiterbildung-mv.de/ und http://www.gruender-mv.de/
    und zur speziellen Vorbereitung im Einzelfall Schecks für die Beratung und Begleitung durch Berater, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelistet sind. Für UbK trifft dies zu; eine vorbereitende Beratung erfolgt gegen Vorlage solcher Schecks.

Situation nach der Gewerbeanmeldung