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 Existenzgründung
Die verschiedenen Beratungsarten und
Beratungsförderungen unterscheiden sich durch das Datum der
Gewerbeanmeldung.
Situation vor der
Gewerbeanmeldung
- Nach grundsätzlichen Festlegungen ist
die Beratung und Betreuung von Gründungsaspiranten Sache der
Bundesländer.
- Im Mittelpunkt der
Vorgründungsberatung stehen Maßnahmen der Qualifizierung
- Personen, die beabsichtigen eine
selbständige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen,
wenden sich zu einer entsprechenden Antragstellung an eine
Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer im Land. In
anderen Bundesländern ist das wahrscheinlich ähnlich.
- Nach einem ersten Beratungsgespräch
bei einer der Kammern wird der Bildungsbedarf begründet und werden
im positiven Fall Bildungsschecks ausgehändigt.
Einzelheiten
siehe: http://www.lfi-mv.de/ Die Bildungsschecks
ermöglichen die kostenlose Teilnahme an Bildungsveranstaltungen
für eine allgemein gehaltene Vorbereitung siehe: http://www.weiterbildung-mv.de/ und http://www.gruender-mv.de/ und zur speziellen
Vorbereitung im Einzelfall Schecks für die Beratung und Begleitung
durch Berater, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
gelistet sind. Für UbK trifft dies zu; eine vorbereitende Beratung
erfolgt gegen Vorlage solcher Schecks.
Situation nach der
Gewerbeanmeldung
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