Voraussetzung für eine solche Beratung
ist eine vorhergehende Zielprojektion.
Diese ist je nach
Förderprogramm unterschiedlich, aber notwendig.
Sie kann
entwickelt werden
- durch eine vorhergehende konzeptionelle Beratung
- durch eine vorhergehende Krisenberatung Runder Tisch
- durch eine Maßnahmenliste des Antragstellers beim
Kammerantrag
oder Landesantrag - optional unterlegt mit einem
Beraterangebot
UbK empfiehlt, einen Beratungsvertrag erst dann abzuschließen,
wenn dies für einen Förderantrag unschädlich ist.
Gleiches gilt
für einen Beginn der Beratung selbst; die Beratung beginnt durch
Anknüpfung an die Zielprojektion.
Im Dialog mit dem beratenen
Unternehmer werden die Verbesserungsmaßnahmen, deren Umsetzung sich
aus der zuvor erstellten
Kurzkonzeption (Schwachstellenanalyse)
bzw. Zielprojektion ergibt, festgelegt und personell wie zeitlich
fixiert; in geeigneten Zeitabständen werden die Fortschritte -
wieder im Dialog - überprüft.
Der Berater vor Ort steht dabei zur
Umsetzung besonders qualifizierter Teilbereiche selbst zur
Verfügung; für untergeordnete Aufgaben reduziert sich sein
persönliches Mitwirken auf das Überwachen. Die gesamte Beratung wird
zeitlich und inhaltlich dokumentiert durch ständige Fortschreibung
eines Beratungsberichtes.
Hinweise zu einschlägigen Förderprogrammen sind zu finden
bei:
Diese Beratung ist grundsätzlich auch ohne
Förderung möglich.
UbK erteilt weitere Auskünfte und hilft
hinsichtlich der Fördermittel bzw. deren Beantragung.