AdressdatenBasisdatenKonzeptionelle BeratungBegleitende BeratungUnternehmenssicherungsberatungExistenzgründung Arbeitstechnik, Betreuung und ProjektmanagementReferenzen
Menü UbK Logo UbKLogo UbK
Begleitende Beratung
(Coaching)

Voraussetzung für eine solche Beratung ist eine vorhergehende Zielprojektion.
Diese ist je nach Förderprogramm unterschiedlich, aber notwendig.
Sie kann entwickelt werden

  • durch eine vorhergehende konzeptionelle Beratung
  • durch eine vorhergehende Krisenberatung Runder Tisch
  • durch eine Maßnahmenliste des Antragstellers beim Kammerantrag
    oder Landesantrag - optional unterlegt mit einem Beraterangebot

UbK empfiehlt, einen Beratungsvertrag erst dann abzuschließen, wenn dies für einen Förderantrag unschädlich ist.
Gleiches gilt für einen Beginn der Beratung selbst; die Beratung beginnt durch Anknüpfung an die Zielprojektion.
Im Dialog mit dem beratenen Unternehmer werden die Verbesserungsmaßnahmen, deren Umsetzung sich aus der zuvor erstellten
Kurzkonzeption (Schwachstellenanalyse) bzw. Zielprojektion ergibt, festgelegt und personell wie zeitlich fixiert; in geeigneten Zeitabständen werden die Fortschritte - wieder im Dialog - überprüft.
Der Berater vor Ort steht dabei zur Umsetzung besonders qualifizierter Teilbereiche selbst zur Verfügung; für untergeordnete Aufgaben reduziert sich sein persönliches Mitwirken auf das Überwachen. Die gesamte Beratung wird zeitlich und inhaltlich dokumentiert durch ständige Fortschreibung eines Beratungsberichtes.

Hinweise zu einschlägigen Förderprogrammen sind zu finden bei:

Diese Beratung ist grundsätzlich auch ohne Förderung möglich.

UbK erteilt weitere Auskünfte und hilft hinsichtlich der Fördermittel bzw. deren Beantragung.